Gemeinde Hügelsheim - Aktuelles - Amtliches aus dem Rathaus


Aktuelles zum Autobahnausbau der A5

Sanierung der BAB A5 Anschlussstelle Appenweier vom 2.5. bis 6.6.2012, Teil 1
Im Bereich der Autobahnanschlussstelle Appenweier erfolgt – zeitgleich zum Neubau der dreispurigen Richtungsfahrbahn Basel im Baulos 8 – die grundhafte Erneuerung der Anschlussstelle in Asphaltbauweise auf der Ost- und Westseite. Aus diesem Grund sind zeitlich begrenzte Sperrungen der Zu- und Ausfahrtrampen unumgänglich.
 
Ort:  BAB A5, Anschlussstelle Appenweier 
Dauer:
ab 2.Mai 2012, ca. 8.00 Uhr bis 11. Mai 2012:
Sperrung der Abfahrtsrampe Süd-Ost aus Richtung Basel in Richtung B28-Appenweier
Die Umleitung ist beschildert.
 
ab 14. Mai 2012, ca. 8.00 Uhr bis 25. Mai 2012,
Sperrung der Auffahrtsrampe Nord-Ost, aus Richtung B28-Appenweier in Richtung A5-Karlsruhe
Die Umleitung ist beschildert.
 
ab 29. Mai 2012, ca. 8.00 Uhr bis 6. Juni 2012,
Sperrung der Abfahrtsrampe Nord-West, aus Richtung A5-Karlsruhe in Richtung B28-Kehl
Die Umleitung ist beschildert.
Weitere Infos: Im Nachgang zu den hier beschriebenen Arbeiten erfolgt im 2. Teil die Erneuerung der Auffahrtsrampe Süd-West sowie die Erneuerung der Parallelfahrbahnen und der „Kleeblatt-Fahrbahnen“ auf beiden Seiten.
 
Vollsperrung des Wirtschaftsweges „Seematten“ wegen Abbruch und Neubau des Brückenbauwerkes über die BAB A5
Ort: Verbindungsweg zwischen den Gemeinden Zell (Unzhurst) und Breithurst (Wirtschaftsweg  „Seematten“)
 
Termin: Montag, 9.1.2012, 8 Uhr, bis voraussichtlich Samstag, 1.9.2012, Umleitung: keine
 
 
4+0-Verkehr und Baubeginn im Baulos 1 (Bereich zwischen der Anschlussstelle Baden-Baden  und der Park- und WC-Anlage Oberfeld  bei Bühl-Weitenung) – voraussichtlich ab 12.03.2012
Die Einrichtung des 4+0-Verkehres, (2 Fahrspuren in Richtung Basel, 2 Fahrspuren in Richtung Karlsruhe) auf der alten Richtungsfahrbahn Basel ist für die KW 10, also zwischen dem 5.3. und 10.3.2012 geplant.
 
Im Nachgang beginnen die Arbeiten an und neben der östlichen Richtungsfahrbahn (in Richtung Karlsruhe), voraussichtlich ab dem 12.3.2012.
Ort: BAB A5, Baulos 1, Bereich zwischen der Anschlussstelle Baden-Baden und der Park- und WC-Anlage Oberfeld bei Bühl-Weitenung
 
Dauer: von Montag, den 12. März 2012 bis voraussichtlich Herbst 2012
 
Bemerkungen: Ab Kalenderwoche 10 (Woche vom 5.3. bis 10.3.2012) erfolgen u. a. die nachfolgend aufgeführten Arbeiten:
 
- Abtrag und Lagerung des Oberbodens auf vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen gemäß Planfeststellung,
- Rodungsarbeiten,
- Demontage der Schutzplanken,
- Herstellung von Verbreiterungen,
- Aufbruch der Betonfahrbahn. Brecharbeiten des Abbruchmaterials (voraussichtlich von Mai bis Juli, am Lagerplatz im Bereich Brückenbauwerk BW 1.1.2, L80),
- Fortsetzung der Schüttung des Lärmschutzwalles
- eigene Massentransporte innerhalb der Baustelle,
- Herstellung Mittelpfeiler für Überführungsbauwerke BW 1.1.1 Wirtschaftsweg, Tiefenau und BW 1.1.2, L80,
- Umbauarbeiten an der Tank- & Rastanlage Bühl
- Dammschüttung und Umbauarbeiten an der L 80 für die Anbindung an das neue Brückenbauwerk
 
Sanierungsarbeiten an zwei Brückenbauwerken an der Anschlussstelle Offenburg (Offenburger Ei)
An den beiden Brückenbauwerken 4.1.13 und 4.1.14 (Überführung der Bundesstraße 33 a über die BAB A5) werden seit Montag, 27.2.2012 Sanierungsarbeiten an den Tragwerks-Konstruktionen durchgeführt. Aus diesem Grund ist das Offenburger Ei, beide zuführenden Straßen ( B 33a und die L 98) sowie die Rampen von und zur Autobahn nur mit Einschränkungen nutzbar.
Zur Verrichtung der notwendigen Arbeiten müssen Spurreduzierungen durchgeführt werden, wobei aber immer eine Fahrspur in jede Richtung befahrbar sein wird.
Mit Einschränkungen, auch auf den zuführenden Straßen, ist zu rechen.
 
Ort: BAB A5, Überführung der B 33a an der Anschlussstelle Offenburg (Offenburger Ei)
 
Dauer: 27. Februar 2012, 8.00 Uhr, bis 31. Oktober 2012, voraussichtlich 16.00 Uhr
 
Umleitung: Das Ereignis ist gesondert ausgeschildert, die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, bei Bedarf die gesondert ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu nutzen

Bürgersprechstunden

Meine nächsten Bürgersprechstunden finden statt am:
  
Donnerstag, 31. Mai
Donnerstag, 14. Juni
 
Auch außerhalb dieser Bürgersprechstunden sind Gesprächstermine möglich. Das Sekretariat nimmt Ihre Terminwünsche unter der Telefonnummer 3044-19 gerne entgegen.
 
Reiner Dehmelt, Bürgermeister

Gemeinsamer Flächennutzungsplan

Gemeinsamer Flächennutzungsplan für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Sinzheim und Hügelsheim
 
3. Änderung des Flächennutzungsplanes  im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 BauGB
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 BauGB-DVO hat das Landratsamt Rastatt – Amt für Baurecht und Naturschutz – mit Schreiben vom 6. Juni 2011, Az.: 4.1/621.31 die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft am 06.04.2011 in öffentlicher Sitzung beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) mit Erläuterungsbericht genehmigt.
 
Der Geltungsbereich der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung) erstreckt sich auf Teilbereiche der Gemeinde Hügelsheim für die Gebiete „Unten an der Landstraße II“, „Östlich der Badener Straße“ und „Wohnpark am Hardtwald“ und für die Gebiete der Gemeinde Sinzheim „Ehemalige Sendestation Winden“ und „Ehemaliges Betriebsgelände der Fa. Rauch, Landmaschinenfabrik GmbH“.
 
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Sinzheim/Hügelsheim in der Fassung vom 29.03.2011 mit Erläuterungsbericht wird hiermit neu bekannt gemacht (§ 6 Abs. 6 BauGB) und wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
 
Der neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht kann beim Bürgermeisteramt Sinzheim, Marktplatz 1, 76547 Sinzheim – Bauamt - und beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, Hauptstraße 34, 76549 Hügelsheim während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Erläuterungsbericht einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
 
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
 
Sinzheim, 17.06.2011
 
Ernst
Bürgermeister

Bauschutzbereich für den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden

hier: Mindestangaben für Anträge auf luftrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen
Dem Innenministerium obliegt die Kontrolle des Bauschutzbereiches des Flughafens Karlsruhe / Baden-Baden.
 
Für Bauvorhaben bzw. für die Errichtung sonstigen Anlagen (z.B. Masten und Kräne) ist ein Antrag auf luftrechtliche Genehmigung bzw. Erlaubnis beim Innenministerium Baden-Württemberg, Referat Luftverkehr, Postfach 10 24 43, 70020 Stuttgart zu beantragen.
Folgende Mindestangaben sind erforderlich:
1. Art des Hindernisses
2. Standort
3. Koordination mit Angabe des Koordinatenbezugssystems
4. Höhe über Grund
5. Höhe über NN
6. betroffener Paragraph des LuftVG
Dem Antrag ist ein Übersichtslageplan mit Darstellung des Standortes sowie der Lage des  Hindernisses zur Start- und Landebahn (Maßstab 1:100) beizufügen. Des Weiteren ist bei Kränen ein Typenblatt erforderlich.
 
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 10 Arbeitstage, da Stellungnahmen von Fachbehörden eingeholt werden müssen. Wir bitten dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Sollten die o.a. Mindestangaben nicht vorhanden sein, kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsunterlagen werden Ihnen mit der Bitte um Vervollständigung zurückgeschickt, was mit einer zeitlichen Verzögerung im Genehmigungsverfahren verbunden ist.
Der Antrag kann auf der Homepage des Innenministeriums http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Luftverkehr/96496.html  herunter geladen oder formlos gestellt werden.

Bodenrichtwerte für die Jahre 2009 und 2010

Bodenrichtwerte für die Jahre 2009 und 2010
Gemäß § 193 Abs. 3 und 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Hügelsheim in der Sitzung am 21.07.2011 die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum
31. Dezember 2010 ermittelt.
 
Karte
Zone
Gemeinde/Ortsteil
Bebauungsplan
Art d. baulichen
Nutzung
 
Baureifes Land
Euro
Bauerwar-
tungsland
Euro
1
Ortskern/Altort
 
Gemischte
Bauflächen
M
160,00
 
2
„Badweg I – IV“
 
Wohnbauflächen
 
W
210,00
 
3
Bebauungsplangebiet
„Unten an der Landstraße 1“
 
Wohnbauflächen
W
190,00
 
4
Bebauungsplangebiet
 „Unten an der Landstraße 1“
Gemischte
Bauflächen
M
145,00
 
5
Bebauungsplangebiet
„Hochfeld“
Wohnbauflächen
 
W
82,00
 
6
Bebauungsplangebiet
„Wohnpark am Hardtwald“
Wohnbauflächen
 
W
125,00
 
7
Bebauungsplangebiet
„Wohnpark am Hardtwald“
Wohnbauflächen
 
W
170,00
 
8
Gewerbegebiet
„Am Hecklehamm“
Gewerbliche
Bauflächen
G
70,00
 
9
Flächennutzungs-
plan
Bauerwartungsland
W/M/G
 
25,00
 
 
Baden-Airpark
 
Gewerbliche
Bauflächen
G
100,00
 
 
Landwirtschaftliche
Flächen
 
 
 
 
 
Hochgestade
 
Ackerland
Grünland
 
2,60
 
 
Tiefgestade
 
Ackerland
Grünland
 
2,60
 
 
Bruchwiesen
Grünland
 
 
1,00
 
 
Ackerland für öffentlichen Bedarf: Zuschlag bis 100 % auf die Bodenrichtwerte.
 
Erläuterungen:
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Sie enthalten mit Ausnahme der Werte für Bauerwartungsland und für Rohbauland Wertanteil für Anlieger- und Erschließungskosten. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
 
Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist der Aufwuchs im Bodenwert nicht enthalten.
 
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maße der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bewirken i.d.R. Abweichungen des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Insofern sind die Bodenrichtwerte nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks und können im Einzelfall eine sachverständige Wertermittlung nicht ersetzen.
 
Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt.
 
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass keine parzellenscharfe bzw. verbindliche Aussage getroffen werden kann.
 
Bodenrichtwerte haben daher keine bindende Wirkung und können im Einzelfall eine sachkundige Wertermittlung nicht ersetzen.
 
W = Wohnbaufläche
M = Gemischte Baufläche
G  = Gewerbliche Baufläche
 
Hügelsheim den 21.07.2011
 
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses:
                                  
Elmar Sauter
 
Bodenrichtwertkarten und -tabellen sind zweifelsfrei als Datenbanken im Sinne von §§ 87a ff UrhG geschützt. Bodenrichtwerte unterliegen somit dem Schutz als Datenbanken nach
§ 87 a ff UrhG. Eine wesentliche Fremdnutzung wie die kommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung flächendeckender Dateiinhalte bedarf somit der Lizenzierung (einschließlich Entgeltregelungen) durch den Datenbankhersteller.

Bauplätze im Neubaugebiet

Zusammen mit einem Erschließungsträger erschließt die Gemeinde Hügelsheim zur Zeit das Baugebiet „Unten an der Landstraße II“. Die Fertigstellung der Erschließung ist für Mai/Juni 2012 vorgesehen.
 
Im Nordwesten des Baugebiets, im Anschluss an die Hauptstraße (B36) wird sich ein Aldi-Discountmarkt und ein dm-Drogeriemarkt niederlassen. Gegenüber der Zufahrt in das Gebiet im nördlichen Planteil ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet vorgesehen. Zulässig sind dort nur Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
 
Angrenzend an dieses Sonder- und Gewerbegebiet ist nach dem Bebauungsplan eine Fläche als Mischgebiet (MI) ausgewiesen, um auch hier insbesondere die Ansiedlung nicht störender Gewerbebetriebe zu ermöglichen.
 
Angrenzend an das Mischgebiet ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgesehen. Hier soll auf insgesamt 14 Bauplätzen mit einer Gesamtfläche von 8.788 m² eine Wohnbebauung für Einzel- wie auch für Doppelhäuser realisiert werden. Es ist eine Mischung von frei stehenden und grenzständigen Einfamilienhäusern (Einzel- und Doppelhäuser) vorgesehen. Die Zahl der Wohnungen wird in Doppelhäusern auf max. 2 und bei Einzelhäusern auf max. 3 Wohneinheiten je Haus begrenzt. Dies entspricht der bestehenden Struktur in Hügelsheim.
 
Die Gemeinde Hügelsheim selbst kann von den 14 Bauplätzen im „Allgemeinen Wohngebiet“ 13 Bauplätze zum Verkauf an Bauinteressenten anbieten.
 
Aufgrund der vorliegenden Nachfragen für die Bauplätze im „Allgemeinen Wohngebiet“ hat der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 10.10.2011 die Richtlinien zur Bauplatzvergabe im Allgemeinen Wohngebiet „Unten an der Landstraße II“ beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Bauplatzpreise für diesen Bauabschnitt festgelegt.
 
Die Antragsunterlagen für einen Bauplatz im Baugebiet „Unten an der Landstraße II“ – Allgemeines Wohngebiet – können im Rathaus Hügelsheim, Zimmer 10, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden.
 
Damit wir Ihnen auch genügend Zeit zur Einsicht in die Planunterlagen und zur Erläuterung der Vergabebedingungen widmen können, schlagen wir vor, telefonisch einen Termin mit Herrn Klein, Telefonnummer 07229/3044-20, zu vereinbaren.
 
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass auch die Bauplatzinteressenten, die bereits ihr Interesse an dem Kauf eines Bauplatzes telefonisch, schriftlich oder per Email bei der Gemeindeverwaltung bekundet haben, nochmals einen formalen Bauplatzantrag abgeben müssen.

Merkblatt Unten an der Landstraße II


Lageplan Unten an der Landstraße II


Antragsformular Unten an der Landstraße II


Bauplätze Wohnpark am Hardtwald


Ungültigkeit von Kindereinträgen im Reisepass der Eltern ab 26. Juni 2012

Das Bundesministerium des Inneren hat darüber informiert, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern aufgrund europäischer Vorgaben ab dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
 
Das Bundesministerium des Inneren empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kindereisepässe (nur bis zum 12. Lebensjahr), Reisepässe und Personalausweise zur Verfügung.
 
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Pass- und Meldeamt Hügelsheim, während den üblichen Öffnungszeiten, unter der Telefonnummer 07229/3044-23 zur Verfügung.
Auf einen Blick
Ortschronik Hügelsheim
Hügelsheimer Spargelkochbuch
 
Neuauflage 2008
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